Laut Satzung des EWSK kann jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, die Mitgliedschaft im EWSK beantragen.
Der Vorstand beschließt über die Aufnahme.
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem ersten Tag des auf die positive Entscheidung des Vorstands über den Aufnahmeantrag folgenden Monats. Mit der positiven Entscheidung des Vorstandes über den Aufnahmeantrag beginnt eine einjährige Probezeit, die sowohl vom Antragsteller als auch vom Verein täglich gekündigt werden kann. Mit Beginn der Probezeit wird sowohl der Mitgliedsbeitrag als auch die Aufnahmegebühr sofort fällig.
Im Falle einer Kündigung wird der Mitgliedsbeitrag und die Aufnahmegebühr nicht erstattet, auch nicht anteilmäßig.
Es wird unterschieden zwischen Einzelmitgliedschaft und Partnermitgliedschaft.
Bei der Partnermitgliedschaft gilt nur die Gemeinschaft von Lebenspartnern. (nicht Elternteil und Kind). Jeder Partner ist vollwertiges Mitglied im Verein.
Die Aufnahmegebühr beträgt 50,00 Euro.
Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt
35,00 Euro (Einzelmitgliedschaft)
50,00 Euro (Partnermitgliedschaft).
Eine Ermächtigung zum Einzugsverfahren ist erforderlich.
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